Fachanwalt für Strafrecht
In Deutschland kann jeder Rechtsanwalt Strafverteidigungen übernehmen.
Es liegt auf der Hand, dass kein Rechtsanwalt alle Rechtsgebiete gleich gut beherrschen kann, weswegen sich viele Anwälte im Interesse ihrer Mandanten auf ein Rechtsgebiet spezialisieren.
Im Gegensatz zu der Benennung von „Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten“, aber auch Bezeichnungen wie „Strafverteidiger“ oder „Verteidiger“, die keiner Kontrolle unterliegen und von jedem Rechtsanwalt verwendet werden können, darf sich nur derjenige als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Um die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ führen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt eine gesonderte Ausbildung absolvieren und als Leistungsnachweis 3 Prüfungsklausuren bestehen.
Des Weiteren muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er über praktische Erfahrungen im Strafrecht verfügt, d.h. mindestens seit 3 Jahren als Rechtsanwalt tätig ist, mindestens 60 strafrechtliche Mandate bearbeitet hat und an mindestens 40 Verhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder höherem Gericht aufgetreten ist.
Um die Fachanwaltsbezeichnung nicht wieder zu verlieren, muss sich der Rechtsanwalt stetig fortbilden und dieses auch nachweisen, d.h. mindestens 10 Stunden / Jahr an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Damit ist gewährleistet, dass er seine Mandaten im Ermittlungs- und Strafverfahren optimal vertreten kann.
Rechtsanwalt Dr. Volker Berthold ist Fachanwalt für Strafrecht.