Erwischt - was tun?
Ruhe bewahren!
Fast jeder Bürger kommt irgendwann in seinem Leben einmal in Berührung mit der Strafjustiz. In den meisten Fällen handelt es sich um sog. Bagatellkriminalität (wie z.B. „Schwarzfahren“, Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung). Oft auch ohne Vorsatz, weil man „in der Eile zu bezahlen vergaß“ oder „den Fahrschein verlegt hatte“. Aber auch dann, wenn man z.B. im Rahmen eines Massengentests oder einer Polizeikontrolle mit der Justiz in Berührungen kommt, heißt es einen klaren Kopf zu bewahren und sich seiner Rechte und Pflichten bewusst zu sein, um mögliche Nachteile rechtzeitig abzuwenden.
In allen Fällen empfehle ich meinen Mandanten, zunächst Rat bei einem Fachanwalt für Strafrecht einzuholen, bevor man u.U. durch eine unbedachte Äußerung die eigene Situation unbeabsichtigt verschlechtert.